
Tipps zur Kategorie "Pauschalreise"
Pauschalreisen – also Reisen, die aus mindestens zwei touristischen Leistungen (beispielsweise Hotel, Flug, Unterkunft, Verpflegung) bestehen und zu einem Preis verkauft werden – sind wieder im Kommen. In 2004 verzeichnete die Reisebranche in diesem Bereich sogar ein Plus von 4,5 Prozent. Im Gegensatz zu Last-Minute-Reisen werden Pauschalreisen meist mittel- bzw. langfristig geplant und gebucht. Frühbuchen lohnt sich bei Pauschalreisen ganz besonders, weil sich dadurch viel Geld sparen lässt. Guenstiger.de sagt Ihnen, worauf Sie bei einer Pauschalreise achten müssen.
guenstiger.de verrät Ihnen, worauf Sie bei der Buchung Ihrer Pauschalreise achten sollten:
Nicht nur für die Sicherheit, sondern auch für das Informationsbedürfnis der Reisenden hat der Gesetzgeber im Fall von Pauschalreisen gut vorgesorgt. So muss der Reiseveranstalter dem Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Reisebestätigung mit einer Vielzahl verbindlicher Informationen zur Verfügung stellen. Hierbei kann es sich auch um einen entsprechend detaillierten Prospekt handeln. Maßgeblich ist, dass diese Bestätigung unter anderem die folgenden wichtigen Punkte beinhaltet:
- Bezeichnung des Reiseveranstalters (u.a. Firma und Adresse)
- Reisepreis und Zahlungsmodalitäten
- Hinweise auf vorbehaltene Preisänderungen und deren Bestimmungsfaktoren sowie auf nicht im Reisepreis enthaltene Abgaben
- Reisedatum (inklusive An- und Abreisezeitpunkt), Reiseziel(e) bzw. Bestimmungsort(e) und Reiseroute(n)
- Vereinbarte Sonderwünsche des Reisenden
- Transportmittel (Merkmale/Klasse); Uhrzeiten und Orte von Zwischenaufenthalten und Anschlussflügen
- Informationen über die Unterbringung (Lage, Kategorie, Komfort, Verpflegung)
- Informationen über Details der Reise (ggf. Ausflüge, Besichtigungen, Reiseführer)
- Angaben zur Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit
- Wichtige Informationen zu den Rechten und Obliegenheiten des Reisenden z.B. im Falle eines Mangels (u.a. Reklamationsfristen) oder einer Reisepreiserhöhung um mehr als fünf Prozent (insbesondere Rücktrittsrecht)
Weitere wichtige Informationen:
- Die im Reisevertrag festgelegten Preise dürfen nur dann geändert werden, wenn sich zwischenzeitlich Beförderungskosten, Abgaben oder Wechselkurs ändern.
- Die Preisrevision darf die fünf Prozent-Grenze nicht übersteigen, ansonsten kann der Verbraucher vom Vertrag zurücktreten.
- Der Preis darf ab dem 20. Tag vor dem Reisetermin nicht mehr erhöht werden.
- Bei einer kurzfristigen Buchung weniger als sieben Tage vor Reisebeginn (also insbesondere Last-Minute) entfallen für den Reiseveranstalter einige der vorgenannten Informationspflichten.
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